Datenschutz-Grundverordnung – Hinweise für Gäste
Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 Punkt c) und e) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) können personenbezogene Daten zu gesetzmäßigen Zwecken verarbeitet werden, und zwar dann, wenn dies für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, welcher der Verantwortliche unterliegt, sowie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, im Sinne der Ermöglichung des Zugangs zu personenbezogenen Daten.
Die geltenden Vorschriften der Republik Kroatien sehen vor, dass der für das Anbieten von Unterkünften registrierte Unterkunftsgeber in gastwirtschaftlichen Objekten (beziehungsweise das seitens des Anbieters solcher Dienstleistungen dazu befugte Reisebüro) verpflichtet ist, folgende personenbezogene Daten des Unterkunftsnehmers (Gast/Tourist) einzuholen und in das einheitliche An- und Abmeldesystem für Touristen eVisitor einzugeben:
1. Vor- und Nachname
2. Geburtsort, -land und -datum
3. Staatsangehörigkeit
4. Art und Nummer des Ausweisdokuments
5. Wohnhaft (Aufenthaltsort) sowie Anschrift
6. Datum und Zeitpunkt der Ankunft bzw. Abreise aus dem Objekt
7. Geschlecht
8. Grundlagen für die Freistellung von der Zahlung der Aufenthaltsabgabe bzw. für eine Senkung der Aufenthaltsabgabe.
Die Daten dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden.
Mehr Informationen zur Einholung von Daten sowie mehrsprachige Hinweise für Gäste finden Sie HIER
Više informacija o prikupljanju podataka kao i obavijesti za goste na različitim jezicima možete pronaći OVDJE